Was spricht für unsere Kanzlei?
Unsere Qualifikation
Herr Rechtsanwalt Andreas Buschmann, der ausschließlich im Arbeitsrecht tätig ist, zeichnet sich durch folgende Qualifikationen aus:
- Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem Jahr 2004
Herr Rechtsanwalt Andreas Buschmann ist Inhaber folgender Zertifizierungen:
- DAI-zertifiziert im Kündigungsschutzrecht
- Zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
Herr Rechtsanwalt Andreas Buschmann besucht jedes Jahr umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen, um sein Wissen für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen seiner Mandanten aktuell zu halten.
Unsere Berufserfahrung
Herr Rechtsanwalt Andreas Buschmann ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt ausschließlich auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts tätig. Seit dem Jahr 2004 ist ihm von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Herr Rechtsanwalt Andreas Buschmann führt jedes Jahr 250 bis 300 außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Bereich des Arbeitsrechts.
Unser Tätigkeitsbereichs auf dem Gebiet des Arbeitsrechts:
- Abfindung
- Abmahnung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge (deren Erstellung und Verhandlung)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Bonus/Tantiemen
- Durchsetzung der Herausgabe von Arbeitspapieren
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Erstellung Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen (Kündigungsschutz, insbesondere Kündigungsschutzklagen)
- Leidensgerechte Beschäftigung
- Lohnzahlungsklage
- Schadenersatzklage
- Versetzungen
- Weiterbeschäftigung
etc.